Gesuch: Beitrag an Wohneigentum
Nach Art. 22 des Burgerreglements und Art. 4 der Weisungen zum Burgerreglement erhält jeder Burger, der in Turtmann ein Haus baut, einen einmaligen Betrag von Fr. 4’000.–.
Nach Art. 22 des Burgerreglements und Art. 4 der Weisungen zum Burgerreglement erhält jeder Burger, der in Turtmann ein Haus baut, einen einmaligen Betrag von Fr. 4’000.–.