Gesuch: Anerkennung der Burgergemeinde
Nach Art. 13 ff. des Burgerreglements und Art. 1 der Weisungen zum Burgerreglement kann jeder Burger, welcher sein Steuerdomizil und seinen eigenen Haushalt vor dem 1. Mai des laufenden Jahres in Turtmann hat, die Burgergemeinde unter gleichzeitiger Bezahlung der Einschreibegebühr anerkennen.