Gesuch: Zuteilung von Lösern
Gestützt auf Art. 17 ff. des Burgerreglements und Art. 5 ff. der Weisungen zum Bur-gerreglement kann die Burgergemeinde den Burgern, welche Selbstbewirtschafter sind, landwirtschaftliche Grundstücke als Löser zuteilen.
Gestützt auf Art. 17 ff. des Burgerreglements und Art. 5 ff. der Weisungen zum Bur-gerreglement kann die Burgergemeinde den Burgern, welche Selbstbewirtschafter sind, landwirtschaftliche Grundstücke als Löser zuteilen.